Die Verordnung einer Therapie

Der behandelnde Arzt (Kinder-, Haus-, HNO-Arzt) ist vor Beginn einer logopädischen Therapie aufzusuchen. Im Anschluss an ein informelles Gespräch, bzw. einer Untersuchung, kann er eine Überweisung für eine logopädische Behandlung und die dazu nötige Heilmittelverordnung („Muster 14“) ausstellen. Für Patienten bis zum 18. Lebensjahr entfällt die Zuzahlungspflicht. Ab dem 19. Lebensjahr ist je nach Krankenkasse eine Zuzahlung in unterschiedlicher Höhe zu leisten.

Wann ist eine Therapie sinnvoll?

  • Wenn Ihnen oder einer Bezugsperson auffällt, dass ein Kind lange nicht mit dem Sprechen beginnt (erste Worte später als 12 Monate)
  • keine fortlaufende Erweiterung des Wortschatzes eintritt
  • keine Aneinanderreihung zweier sinnbezogener Wörter festzustellen ist
  • keine altersentsprechende Satzstruktur vorliegt
  • Auffälligkeiten bei der Artikulation von Lauten eintreten
  • Redeflussstörungen (über längere Phasen) zu beobachten sind
  • Auffälligkeiten bei der Nahrungsaufnahme (Kauen, Schlucken, Lutschgewohnheiten) auftreten

Kontakt

Adresse

Stuttgarter Str. 42/2,
71701 Schwieberdingen

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