Die Verordnung einer Therapie
Der behandelnde Arzt (Kinder-, Haus-, HNO-Arzt) ist vor Beginn einer logopädischen Therapie aufzusuchen. Im Anschluss an ein informelles Gespräch, bzw. einer Untersuchung, kann er eine Überweisung für eine logopädische Behandlung und die dazu nötige Heilmittelverordnung („Muster 14“) ausstellen. Für Patienten bis zum 18. Lebensjahr entfällt die Zuzahlungspflicht. Ab dem 19. Lebensjahr ist je nach Krankenkasse eine Zuzahlung in unterschiedlicher Höhe zu leisten.